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Winterlager Fehmarn Ostsee – Hallenwinterlager Henning Claussen GmbH & Co. KG 

Wir bieten Ihnen auf der Insel Fehmarn Winterlager für Segelyachten und Motorboote an, zu einem günstigen und fairen Preis, in unseren modernen Bootshallen.

Diese liegen direkt auf unserem Bauernhof in Sahrensdorf, auf der Ostseeinsel Fehmarn, auf dem Sie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten auch Ferienhäuser buchen können.

Durch die unmittelbare Nähe zu den Häfen Burgtiefe und den Dienstleistern vor Ort sind Ersatzteile problemlos beschafft oder Bootsbauer und Segelmacher schnell beauftragt.

Ihr Schiff ist über Winter bei uns in den besten Händen.

 Ostsee Winterlager Fehmarn

Wir bieten an:

Winterlager für Segelyachten auf unserem Hof
Bis maximal 10t Gewicht und 3,8m Breite
Transport vom Kran und wieder zum Kran
 Hilfe beim Mastenlegen und Maststellen
Einzelabtransport des Mastes und Einlagerung im Mastenregal
Waschen des Schiffes
Strom für normale arbeiten am Schiff
Kranen zu jeder Zeit zwischen 8 Uhr und 16 Uhr ausser Sonntags

Winterlager Fehmarn

Winterlagerhallen auf dem Bauernhof

Hallenwinterlager auf Fehmarn Ostsee

Unsere drei Bootshallen liegen in Sahrensdorf auf Fehmarn nur 2,6km vom Yachthafen Burgttiefe entfernt. Die Schiffe werden von dort aus, mit unserem 6km/h Schlepper, direkt über asphaltierte Straßen in Winterlager gefahren. Sie können sowohl einen eigenen Trailer verwenden, als auch einen Trailer von uns mieten.
Die Hallen sind tagsüber immer offen und Sie haben freien Zugang zu jeder Zeit, auch ohne Anmeldung.

Sollte ein Aufriggen oder Abriggen gewünscht werden macht Ihnen die Firma:
 https://www.rigg-deck.de/ gerne ein Angebot.
Für arbeiten bei denen ein Bootsbauer benötigt wird empfehlen wir Klaus Jäger mit der Firma:
Für arbeiten rund um den Motor und alle technischen Anlagen:
Für arbeiten am Gelcoat oder sollten Sie ihr Schiff neu lackieren wollen: Lars Grabowski 0172 38 72 267
Wir würden uns freuen Sie als Kunden in der nächsten Winterlagersaison begrüßen zu dürfen.
Winterlager Fehmarn Claussen

Ferienhäuser und Ferienwohnungen direkt auf dem Hof!

Am Schiff arbeiten und direkt nebenan im Ferienhaus wohnen

Auf unserem Bauernhof befinden sich sieben Ferienhäuser die gerne von unseren Segler gemietet werden, um das Schiff für die neue Saison in aller Ruhe vorzubereiten.

bauernhof-claussen.de

Bauernhof Fehmarn Claussen

Vom Kran in Burgtiefe nach Sahrensdorf 

Die Hallen sind nur 2,6km entfernt:

Winterlager Fehmarn
Hallenwinterlager Fehmarn
Winterlager Ostsee
Segelboot geht ins Winterlager
Segelboot wird auf Trailer verladen
Segelschiff auf dem weg ins Hallenwinterlager

Gerne erstellen wir Ihnen ein Individuelles Angebot für ein Winterlager auf Fehmarn:

Sie erreichen uns über info@bauernhof-claussen.de

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Name
  • Adresse
  • Handynummer
  • Email
  • Schiffstyp
  • Länge x Breite x Tiefgang
  • Gewicht
  • Radar am Mast? Hohe Aufbauten?
  • Weitere Besonderheiten?

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Winterlager auf Fehmarn

1.1 Grundsätzliches für das Winterlager auf Fehmarn

  1. Technische Besonderheiten von Booten müssen im Vertrag schriftlich benannt sein (z.b.IPS-Antriebe, Geräteträger, Radar oder Windrad, Kimkieler, Kielbreiten>40cm, o.a.). Für alle Boote gilt: Bootsgesamthöhe <4,80m und der Wintermietpreis gilt max. vom 1.Sept. bis 1.Juni.

  2. Der Mietvertrag gilt auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um eine Wintersaison, wenn nicht bis zum 1.Juni vor der Wintersaison schriftlich gekündigt wurde und auch geräumt wurde. Sollte Kündigung oder Räumung nach dem 1.Juni erfolgen, so ist der Folgewinterplatz auch bei Nichtinanspruchnahme zu bezahlen, auch bei Verkauf oder Verlust des Bootes. Wird der Stellplatz auch im Sommer genutzt, betragen die Kosten für den Sommerstellplatz im Juni, Juli und August 1% des Wintermietpreises pro Tag, aber max.50%. Einlagerung erfolgt bis 1.November, Auslagerung beginnt ab 10.März. Auslagerung vor dem 16.April bitte direkt bei Einlagerung vom Eigner eigenhändig per Schild am Bug vermerken.

  3. Der Mieter versichert, dass er für seine Segelyacht/Motoryacht eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat und diese Versicherungen während der Dauer des Vertrages aufrecht erhält.

  4. Das Kranen erfolgt durch eine dritte Firma. Dabei ist der Vermieter gerne als Hilfsperson für den Bootseigner tätig. Er haftet aber nicht für Schäden, die beim bzw. durch das Kranen entstehen. Druckpunkte von Trailerstützen sind während des Kranens vom Mieter zu beaufsichtigen. Um Schäden zu vermeiden obliegt es dem Mieter allein beim Kranen auf sich abzeichnende Dellen oder falsche Stützenpositionen am Rumpf hinzuweisen, so dass das Boot rechtzeitig anders gestützt wird.

  5. Der Mieter hat sich jährlich vor Einlagerung über die aktuellen Feuerschutzbestimmungen zu informieren und diese zu beachten. Dies gilt für Bestimmungen seiner eigenen Versicherung und der Versicherung des Vermieters. Letztere hängen an jedem Halleneingang aus oder können jederzeit beim Vermieter angefordert werden. Boote können in der „Rangiersaison“ kurzzeitig draußen stehen, daher sollte alles regenfest sein. Strom für kurzfristiges Arbeiten inklusive, aber ausdrücklich nicht zum Heizen !

  6. Nachträglich angebaute Teile, die über eine ganze Mastbreite abstehen (z.B. Radar oder lange Antennenhalter), erhöhen die Lagerkosten um 100€ +MwSt. Antennen, Salinge, Lampen, Windmesser müssen allerdings immer abmontiert werden. Es wird empfohlen, den Mast z.B. mit Malerflies an Auflage und Hubstellen gegen Kratzer zu schützen. Aus Sicherheitsgründen, darf der Mast nur vom Vermieter aus dem Mastenregal genommen werden.

  7. Sollten Leitern, Gerüste oder Arbeitsgeräte verwendet werden, darf dies nur durch fachkundige Personen geschehen. Die Geräte sind vor Benutzung von einem Fachmann prüfen zu lassen. Gerüste müssen ein 1m hohes Geländer haben. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  8. Für Beschädigung, Verderb oder Diebstahl der eingestellten Güter haftet der Vermieter nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Lagerrisiko trägt der Mieter. Der Gesamtwert der eingestellten Güter darf 250.000,-€ nicht überschreiten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters. Gleiches gilt bei Transportschäden. Abdeckung gegen Vogelkot/Schmutz empfohlen.

  9. Der Vermieter darf die Herausgabe der eingestellten Güter verweigern, solange seine Stellgebühr vom Mieter nicht komplett beglichen wurden. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellter Forderung möglich. Der Mietpreis ist in Gänze fällig und verdient mit erfolgter Einlagerung. Mietpreisanpassungen sind zulässig und werden auf der jeweils vorhergehenden Winterstellplatzrechnung rechtzeitig bekannt gegeben.

  10. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, wird Sie durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dieser im Sinn und Zweck am nächsten kommt. Der übrige Vertrag bleibt bestehen. Ergänzend gelten die „AGB´s = Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unter www.hallenwinterlager.de. Gerichtsstand ist Oldenburg i.H.

1.2 Brandschutzhinweise

1.2 Brandschutzhinweise:

Das Rauchen in der Halle ist verboten, ebenso der Umgang mit offenem Feuer in der Halle, sowie an Bord von Booten und in Wohnmobilen bzw. Wohnwagen.

Die Aufbewahrung feuergefährlicher Stoffe – im besonderen Kraftstoffe, Oel, Butan- oder Propangas, Lösungsmittel und Nitrolacke –  in Booten, Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und offen in der Halle ist nicht gestattet.

Batterien sind abzuklemmen und ggf. zu warten. Das Aufladen der Batterien darf nur unter Aufsicht und in speziell geschützten Räumen vorgenommen werden.

Elektrische oder gasbetriebene Heiz- und Kochgeräte dürfen in der Halle nicht benutzt werden, auch nicht an Bord von Booten bzw. in Wohnmobilen oder Wohnwagen.

Boote dürfen in der Halle nicht mit leichtentflammbaren Planen abgedeckt werden.

Wird elektrische Strom entnommen, sind sämtliche Netzstecker nach Arbeitsschluss vom Netz zu trennen.

Beim Einsatz von Arbeitsmaschinen dürfen nur vorschriftsmäßige Geräte und Kabel verwendet werden.

Vorhandene elektrische Anlagen und Einrichtungen müssen durch einen Fehlerstromschutzschalter gesichert sein.

Abbrenn-, Löt- und Schweißarbeiten, sowie auch Farbspritz- und Sandstrahlarbeiten dürfen in der Halle nicht ausgeführt werden.

Die Stellplätze sind sauber zu halten. Abfälle, wie Öle, Lacke, Kraftstoffe, Farben und Farbdosen, Pinsel, ölgetränkte Lappen usw. müssen in nur dafür vorgesehenen, dichtverschlossenen Metallbehältern/Containern ausserhalb der Halle verwahrt bzw. entsorgt werden.

Das Schlafen an Bord im Hallen und Außenlager ist aus Brandschutzgründen verboten.

Jeder Kunde hat einen 6kg ABC-Feuerlöscher gut erreichbar am Boot oder Trailer anzubringen und diesen betriebsbereit zu halten.

1.3 Hinweise zur Ein-und Auslagerung

Die Einlagerung erfolgt von Anfang September bis Ende Oktober. Die Auslagerung erfolgt ab Mitte März bis Ende Juni. Abweichende Termine nur nach Absprache. 

Bitte holen Sie den Mast nicht selbstständig aus dem Mastenregal, dies sollte nur vom Betreiber des Winterlagers selbst gemacht werden.

Sonntags ist Ruhetag. Kunden dürfen aber gerne an den Booten arbeiten. Von Mitte Dezember bis Mitte Januar sind Betriebsferien.

Hallenwinterlager Henning Claussen GmbH & Co.KG
Sahrensdorf 13
23769 Fehmarn

Handy: +49 (0)173 62 10 135

Telefon: + 49(0)43 71 – 87 90 90

Fax: + 49(0) 43 71 – 86 45 23

info@bauernhof-claussen.de

www.hallenwinterlager.de